Kirchenvorstand

Ein preußisches Gesetz vom 24. Juli 1924 bestimmt, dass das Vermögen der Gemeinde, insbesondere die Kirche, das Pfarrheim, das Pfarrhaus und der Kindergarten, von einem Kirchenvorstand zu verwalten ist.

Der Kirchenvorstand besteht in der St. Johannes Gemeinde aus 9 Mitgliedern, und zwar aus dem Pfarrer als Vorsitzenden kraft Gesetzes und aus 8 gewählten sachkundigen Laien.
1 Mitglied des Pfarrgemeinderates wird in den Kirchenvorstand delegiert.

Alle drei Jahre wählen die volljährigen Gemeindemitglieder je 4 Mitglieder neu, wobei Wiederwahlen zulässig sind. Das bedeutet, dass die Amtszeit eines jeden Kirchenvorstands-Mitgliedes 6 Jahre betragen kann.

Ansprechpersonen, wenn Sie Fragen zu unserem Kirchenvorstand haben, sind:

Vorsitzender
Pfarrer Witold Szmigielski
Nonenstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: (05242) 966950
Telefax: (05242) 966949
E-Mail: info@st-johannes-rheda.de

1. Stellv. Vorsitzender:
Cornelia Gardner

2. Stellv. Vorsitzende:
Bernhard Witte

Weitere Mitglieder:

Wilfried Gehle
Bruno Merschmann
Martina Mettenborg
Godehard Möller
Werner Potthoff
Antonius Stracke

Vom PGR delegiert:
Brigitte Schultz

Protokoll:
Christine Nickel, Pfarrsekretärin

   
 
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