Pfarrgemeinderat

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, das Leben der Pfarrgemeinde mitzugestalten und mitzutragen.

Der Pfarrgemeinderat (PGR) soll den Pfarrer in seinem Amt unterstützen; er berät und beschließt mit ihm alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen und trägt Sorge für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse.

Von den 11 Mitgliedern des PGR sind 8 von der Gemeinde direkt gewählt. Wer 16 Jahre alt ist, kann wählen und gewählt werden.
Mitglied Kraft Amtes ist der Pfarrer.

Ein weiteres Mitglied wird aus dem Kirchenvorstand in den Pfarrgemeinderat delegiert.
Diese 11 berufen 1 weiteres Gemeindemitglied in ihr Gremium, damit möglichst alle Gruppen vertreten sind.
Die Amtszeit des PGR beträgt vier Jahre.
Ansprechpersonen, wenn Sie Fragen zu unserem Pfarrgemeinderat haben, sind:

Vorsitzender
Herr Franz-August Böcker
Ludwig-von-Vincke-Str. 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: (05242) 4 35 43
E-Mail: FBoecker@t-online.de

Vorstandsmitglieder
Wigbert Klüsener (Protokoll)
Brigitte Schultz

Weitere Mitglieder:
Maria Albert
Patricia Brinkrolf
Brigitte Hartmann
Markus Kaiser
Monika Kube
Christine Mettenborg
Jens Peterburs
Maria Tenbuß

Vom KV delegiert:
Godehard Möller

   
 
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